Vorstand – Leitung
Die Organe des Regionalverwaltungsverbandes sind die Verbandsvertretung und der Verbandsvorstand. Ihre Mitglieder werden von den Dekanatssynoden gewählt und üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Verbandsvertretung wählt, aus ihren Reihen, die Mitglieder des Verbandsvorstandes. Sie hat die allgemeine Aufsicht über die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes.
Der Verbandsvorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, für die nicht eine Zuständigkeit der Verbandsvertretung gegeben ist, näheres regelt die Verbandssatzung. Der Verbandsvorstand vertritt den Regionalverwaltungsverband im Rechtsverkehr und übt die Dienstaufsicht über die Dienststellenleitung aus.
„Dient einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat,
als die guten Haushalter der mancherlei Gnade Gottes.“
(1. Petrus 4,10)
Die Leiterin oder der Leiter ist Vorgesetzte/r der Mitarbeitenden der Verwaltungsdienststelle.
Die Pflichtaufgaben der Leitung sind im Anhang zur RVVO Nr. 8 geregelt. Neben den Pflichtaufgaben übernimmt die Amtsleitung noch weitere vielfältige Aufgaben unter anderem die Weiterentwicklung der Regionalverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Vorstand, die Unterstützung und Beratung der Verbandsgremien, die Wahrnehmung von Genehmigungspflichten als Gesamtkirchliche Aufgabe sowie die Weiterentwicklung und Pflege des Qualitätsmanagements.